Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Dr. Erbguth, Ries, Eichinger


Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker.

Albert Einstein

Neben den klassischen Aufgaben eines Steuer­beraters mit der Erstellung von Jahres­abschlüssen und der Anfertigung von Steuer­erklärungen für Unter­nehmen und Privat­personen, orientiert sich unser Beratungs­port­folio an Ihren individuellen Bedürfnissen.

Wir beraten Sie von Anfang an, unterstützen Sie bei der Existenz­gründung mit allen anfallenden Formalitäten, begleiten Sie bei Kredit­verhandlungen mit Ban­ken und nehmen ihnen lästige Arbeit ab, damit Sie sich voll auf Ihr eigentliches „Unternehmen“ konzentrieren können.

Als etablierten Unter­nehmer bieten wir Ihnen die ganze Band­breite unseres Leistungs­angebots. Neben der täg­lichen Arbeit eines Steuer­beraters führen wir für Sie frei­willige und Pflicht­prüfungen durch, wir unter­stützen Sie bei Rating-Verfahren, bei Finanzierungen, Investitionen und Sanierungen.

Eine elementare und doch oft vernach­lässigte Aufgabe eines Unter­nehmers ist die recht­zeitige Planung einer erfolg­reichen Unternehmens­nachfolge. Auch hier können wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Wissen tat­kräftige Unter­stützung anbieten. Immer wichtiger werden die Themen „private Alters­vorsorge sowie die Vor­sorge für den Fall der Erwerbs­unfähigkeit“. Als unab­hängige Berater können wir Sie unter­stützen und Ihnen Wege auf­zeigen, wie Sie Ihre finanziellen und steuer­lichen Risiken minimieren.

Wollen Sie die Früchte Ihres beruf­lichen oder unter­nehmerischen Erfolges an Ihre Kinder weiter­geben, erarbeiten wir zusammen mit Ihnen Konzepte, die Ihre Inter­essen wahren, der nach­folgenden Generation faire Chancen bieten und die unter schenkungs- und erbschaft­steuerlichen Aspekten optimiert sind.

Wann dürfen wir Ihre Fragen gegen umsetzbare Lösungen tauschen?